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Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen

Ausländische Fachkräfte werden künftig leichter nach Deutschland kommen können. Das Gesetz soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken. Erfahren Sie, was sich ändert und wie Sie davon profitieren können.

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2023 der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zugestimmt. Die Fachkräfteeinwanderung baut künftig auf drei Säulen auf: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. 

Fachkräftesäule  

Die Fachkräftesäule bildet dabei das zentrale Element. Im Mittelpunkt steht der Fachkräftebegriff, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann eine Fachkraft jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Das Gesetz senkt die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtert die Bedingungen für Berufsanfänger - ebenso die Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug. Es setzt die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU-, sowie für Fachkräfte und deren Familienangehörige herab. Ausländische Studierende erhalten erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten. Das Gesetz vereinfacht zudem den Wechsel zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und zu Erwerbszwecken.  

Erfahrungssäule  

Die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss wird für alle Berufsgruppen geöffnet. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.  

Potenzialsäule  

Das Gesetz führt die sogenannte „Chancenkarte“ als neuen Aufenthaltstitel ein, der auf einem Punktesystem basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Dafür müssen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen. Das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird anhand festgelegter Kriterien wie unter anderem Qualifikation, deutsche Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug ermittelt. 

Weitere Schritte 

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. 

Wir informieren Sie umgehend, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und weitere Details bekannt sind.

 

Stand: 12. Juli 2023